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OVG Berlin, 13.09.1999 - 2 B 13.95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.06.1996 - 2 B 13.95
- OVG Berlin, 13.09.1999 - 2 B 13.95
- BVerwG, 06.03.2000 - 6 B 79.99
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 11.10.2016 - 19 K 4.13
Widerruf eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Hotels mit Tiefgarage
Denn da seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Denkmalen in Berlin vom 24. April 1995 (GVBl. S. 274) im Land Berlin ein kraft Gesetzes bestehender Denkmalschutz bei lediglich nachrichtlicher Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist (vgl. nur OVG Berlin, Beschluss vom 13. September 1999 - OVG 2 B 13.95 -, juris Rn. 3), kommt der Eintragung in die Landesdenkmalliste Berlin keine konstitutive, sondern lediglich deklaratorische Wirkung zu.